Montag, 20. Juni 2022
Ohrfeigen und Samthandschuhe
Um 2012


Zu den zahlreichen Gründen, aus denen die Herausgeber-Innen der 24bändigen Brockhaus Enzyklopädie der 19. Auflage eine Ohrfeige verdient hätten, zählt der Umstand, daß sie beispielsweise nicht nur Lewis Mumford, Randy Newman, Claude Tillier, Karl Friedrich Zörgiebel, sondern auch die Ohrfeige übergangen haben. Brockhaus (Band 16 von 1991) kennt keine Ohrfeige. Dabei hätte sich der Sozialdemokrat Zörgiebel sogar als Empfänger einer Ohrfeige angeboten. Sie war auf den berüchtigten Blutmai 1929 gemünzt, den Zörgiebel als damaliger Berliner Polizeipräsident nicht unerheblich mitzuverantworten hatte. Bei den Demonstrationen hatte es eine Orgie seiner Schutzleute gegeben, die 32 Tote und rund 200 zum Teil schwer Verletzte hinterließ. Daraufhin erstattete der »rote« Rechtsanwalt Litten eine Strafanzeige gegen Zörgiebel, die erwartungsgemäß abgeschmettert wurde. Also griff Litten im November 1930 nach der Ohrfeige als nach einer List. Nun ist Zörgiebel lediglich als Zeuge in einem Verfahren gegen Mai-Demonstranten geladen. Jungkommunist Hermann Heidrich verpaßt ihm einen Hieb und erklärt, es sei sein gutes Recht, einen Sozialdemokraten, der 32 Arbeiter umbringen ließ, durch eine Ohrfeige zu züchtigen. Prompt bekommt Heidrich den erwünschten Prozeß wegen Körperverletzung! Eine Berufungsverhandlung findet im November 1931 vor dem Reichsgericht statt. Littens Beweisantrag, Zörgiebels Schuld am »Blutmai« 1929 zu klären, wird jedoch mit der sensationellen Begründung nicht stattgegeben, man erachte Littens Darstellung ohnehin für wahr. Es habe damals unbestreitbar zahlreiche Exzesse der Berliner Schupo gegeben – der offensichtlich zahlreiche kommu-nistenfeindliche Beamte angehörten. Die Polizei habe versagt. Dies rüttele freilich nicht an der Strafwürdigkeit jener Ohrfeige. Trotzdem wird Heidrich, soweit ich weiß, am Ende freigesprochen.

Allerdings kam auch Zörgiebel ungeschoren davon. Es ist noch nicht einmal eine tränenreiche Entschuldigung von ihm bekannt, wie sie heutzutage so beliebt ist – siehe etwa seinen späteren Amtsnachfolger »Knüppel-Erich« Duensing wegen Benno Ohnesorg. Bestraft wurde auch Duensing nicht. Er begab sich »freiwillig« in den vorzeitigen Ruhestand. Zörgiebel dagegen konnte später, nach Zwischenspielen in Köln und Dortmund und einer Zwangspause unter Hitler, sogar auf seine Berliner Erfahrungen zurückgreifen: er amtierte von 1947 bis zu seiner Pensionierung 1949 als Polizeipräsident des Landes Rheinland-Pfalz. 1953 wurde er mit dem Großen Bundesverdienstkreuz geehrt. Hätte sich das im Brockhaus nicht gut gemacht?

Den Schriftsteller Leonhard Frank finden wir zwar in der gediegenen Enzyklopädie, jedoch seine Ohrfeige gegen einen Parteigenossen Zörgiebels nicht. Frank hatte 1915 in einem Berliner Cafe den sozialdemokratischen Journalisten Felix Stössinger geohrfeigt, weil dieser die Versenkung des britischen Passagierschiffs RMS Lusitania durch deutsche U-Boote als »größte Heldentat der Menschheitsgeschichte« bezeichnet hatte. Die Heldentat sorgte für knapp 1.200 Tote und zudem, nach der Ohrfeige, für Franks Emigration in die Schweiz. Dort verfaßte er dann in aller Ruhe seine in der Tat etwas betulichen Romane, die ihn berühmt machten. Man kann sie gut oder schlecht finden – Franks sportliche Glanzleistung gegen Stössinger bleibt davon unberührt.

Hier noch ein Beispiel aus der Zeit des »Kalten« Krieges. Im April 1956 hatte der bekannte Wiener Literaturkritiker und Autorenförderer Hans Weigel die noch prominentere Burgtheater-Schauspielerin Käthe Dorsch im örtlichen Blatt Bild-Telegraf wegen ihrer Bühnendarbietung angepinkelt, wie sie fand. Prompt lauerte sie ihm vor seinem Stammcafe Raimund auf und haute ihm eine runter. Durch diesen brutalen Akt verbog sie erstens Weigels Brille, zweitens trat sie das Recht auf freie Meinungsäußerung mit Stöckelschuhen. Weigel verklagte sie also, zumal sie ja vor 10 Jahren (im November 1946) den Ostberliner Theaterkritiker Wolfgang Harich auch schon geohrfeigt und folglich mit einem Wiederholungs-zwang zu kämpfen habe. Der Prozeß ersetzte fast eine ganze Saison mit drei Komödien. Am Ende (7. Juni) wurde Dorsch eine Strafe von 500 Schillingen zugemutet, das waren rund 80 Mark, also für einen Bühnenstar nicht mehr als ein Trinkgeld. Das Publikum hatte noch einmal Glück gehabt, denn schon im folgenden Jahr erlag Dorsch, mit knapp 67, einem Leberleiden. Einen hübschen Kommentar zu Dorschs Tätlichkeit soll damals* Helene Thimig abgegeben haben, die Witwe Max Reinhardts. Wenn das Schule mache, müßten sich die Schauspieler-innen wohl bald auch für gute Kritiken durch Gewährung von Liebesnächten erkenntlich zeigen.

Wie bereits diese drei Fälle andeuten, kommt es bei der Ohrfeige häufig mehr auf den Symbolgehalt als auf die Wucht an. Sie soll vor allem zurechtweisen und kränken – was ihr offensichtlich auch dann gelingt, wenn sie keinen Bluterguß hervorruft, wie schon Legionen von Schulkindern, Dienstboten, Ehefrauen und anderen Untergebenen erfahren mußten. In dem Kinofilm Die Ohrfeige von 1974 wirft ein Universitätsprofessor (Lino Ventura) seine 18jährige Tochter (Isabelle Adjani) backpfeifend aus dem Haus. Wachsame Kinomanen könnten hier freilich verächtlich von einem mageren Abfall gegen den deutschen Slapstick-Streifen Sieben Ohrfeigen von 1937 sprechen, der nach einem Roman des Ungarn Károly Aszlányi entstand. Ein Kleinaktionär rächt sich für Kurssturz sowie schnöden Hinauswurf aus dessen Vorzimmer am Londoner Stahlmagnaten Astor Terbanks, indem er diesem, nach öffentlicher Ankündigung und trotz wechselnder Abschirmung, an sieben aufeinander folgenden Tagen je eine Ohrfeige verpaßt. Am Schluß kriegt William Tenson MacPhab (Willy Fritsch) selbstverständlich als Belohnung auch noch die Tochter des geschlagenen Magnaten, Lilian Harvey. Ich nehme allerdings an, lieber noch hätten die deutschen Universum-Leute (der Berliner UFA) damals die ganze britische Insel in den Meeresgrund gestampft. Um noch weiter zurückzugreifen: Im thüringischen Städtchen Treffurt gibt es sogar ein 1608 errichtetes stattliches, dreigeschossiges Fachwerkgebäude mit Ochsenaugen im Dach und einem großen Eck-Erker, das seit Jahrhunderten Ohrfeigenhaus heißt, obwohl sich der treffende Übergriff wahrscheinlich vor demselben abspielte. Der Landesfürst hatte dem Amtmann Bley gestattet, sich im Walde Bauholz für ein bescheidenes Eigenheim zu schlagen. Als er jedoch vor einer prächtigen Villa stand, ohrfeigte er seinen Beamten. Vermutlich hatte die Maßregelung etliche BürgerInnen und Frechdachse als Augenzeugen, die die Geschichte wie das sprichwörtliche Lauffeuer durch das Städtchen an der Werra gehen ließen.

Von diesen Bemerkungen her wird die Beliebtheit der Ohrfeige als Metapher verständlich. Schreibt der Sportreporter, Fußballclub A habe Fußballclub B »fünf schallende Ohrfeigen« versetzt, meint er selbstverständlich Tore – und macht die Balltreter aus B zum Gespött. Auch dem Boxer Dereck Chisora (28) ging es nicht ums Verprügeln, als er den von ihm herausgeforderten amtierenden Schwergewichts-Weltmeister Vitali Klitschko (40) im Februar 2012 in München ohrfeigte. Der Ringrichter hatte den Ring sowieso noch gar nicht freigegeben. Chisora ohrfeigte seinen Erzfeind beim Wiegen vor der versammelten Presse, um ihn zu demütigen. Er hoffte, Klitschko werde »sein Gesicht« und damit ein unsichtbares Ding namens Ehre schon vor dem Kampf verlieren. Dieser selbst stand immerhin schon fest. Wie von Winfried Speitkamp zu erfahren ist**, ließ sich einstmals durch eine gezielte Ohrfeige sogar ein zuvor verweigertes Duell erzwingen, wofür sich ein hübsches, wenig heldenhaftes Beispiel in den Anekdoten des Nicolas Chamfort findet.*** Nachdem Paul d'Albert de Luynes (1703–88) als junger Offizier aufgrund weiß der Teufel welcher Beleidigung von einem Kollegen geohrfeigt und also zum Duell herausgefordert worden war, fielen den französischen Adelssproß Kleinmut und Zaudern an. Daraufhin stellte ihn seine Mama vor die Wahl: Duell oder Abschied. Paul entschied sich für das zweite und brachte es später immerhin noch bis zum Erzbischof von Sens an der Yonne, einmal ganz davon abgesehen, daß er erst im vergleichsweise biblischen Alter von 85 Jahren zu seinem Chef einzugehen hatte.

Was nun die von Kampfsportler Chisora verabreichte Ohrfeige betrifft, konnte ihre körperverletzende Rolle, juristisch gesprochen, nahezu vernachlässigt werden; sie war vor allem tätliche Beleidigung. Der Boxverband fand sie zudem unsportlich, weshalb er dem dunkelhäutigen Briten 50.000 Dollar Strafe und eine Sperre aufbrummte. Wie sich tags darauf zeigte, hatte sich Chisora völlig verrechnet, denn statt den Weltmeister aus der Ukraine zu entmutigen, wurde dieser von der Ohrfeige noch beflügelt. Klitschko trug im eigentlichen Duell den Sieg davon. Seine Einnahmen aus diesem Kampf darf man getrost auf ungefähr drei Millionen Euro schätzen. Im ganzen hat der Champion in 47 Profikämpfen erst zwei Niederlagen kassiert. Wie sich versteht, stieg neben Klitschkos Kontostand auch sein Ruhm; schon die Ohrfeige hatte große Schlagzeilen gemacht. Hier wirkt das von Speitkamp erkannte Gesetz, am Echo, das eine Ohrfeige in der Öffentlichkeit und bei der Justiz erziele, lasse sich die Bedeutung des Geschmähten ablesen. Darauf kommen wir gleich zurück.

Eine hübsche Anwendung der Ohrfeige als Metapher bot im Herbst 2009 der bayerische Fischereiverbands-funktionär Hans Schießl. Als Naturschutzverbände den Kormoran zum Vogel des kommenden Jahres 2010 kürten, wetterte Schießl, diese Wahl sei für die Teichwirte im Landkreis Schwandorf Ohrfeige. Der reiherähnliche schwarze Vogel ernährt sich hauptsächlich von Fischen. Schießl, wohnhaft in Schwarzenfeld, hatte bei seiner Retourkutsche vermutlich rote Wangen, die sich im regionalen Farbfernsehen besonders eindringlich geltend machten. Im selben Herbst 2009 zog Alois Karl aus Neumarkt handfest nach. Als ihm die 40jährige Landwirtin Regine Lehmeier Mitte September im oberpfälzischen Lauterhofen zum Protest gegen die niedrigen Erzeugerpreise einige Liter Milch über den Anzug kippte, revanchierte sich der 58jährige CSU-Bundestagsabgeordnete mit einer Ohrfeige. Lehmeier versicherte damals dem Wochenblatt Focus, ihr Kopf habe noch nach Tagen wehgetan. Ende Oktober erstattete sie Anzeige wegen Körperverletzung, einen Monat später stellte die Nürnberger Staatsanwaltschaft ihre Vorermittlungen ein, da »kein öffentliches Interesse« an einer Strafverfolgung bestehe. Der Abgeordnete sei provoziert worden, in seiner Reaktion habe »keine besondere Rohheit« gelegen, die Verletzungen der Frau seien nicht schwerwiegend und Karl nicht vorbestraft gewesen.

Im gegenteiligen Fall hätte die Staatsanwaltschaft übrigens zunächst einmal die Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten beantragen müssen. Diese »Immunität« wurde dereinst vom Gesetzgeber angeblich deshalb eingerichtet, um anzeigewütige BürgerInnen daran zu hindern, die Funktionsfähigkeit des Parlaments lahmzulegen. Eine durchaus veraltete Einrichtung, legt sich das Parlament doch inzwischen mit Handkuß selber lahm.

Die Nürnberger Staatsanwaltschaft ist also schuld, wenn wir nie erfahren werden, ob Karl für seine Attacke auf Lehmeier mehr oder weniger als 12 Monate Gefängnis bekommen hätte. Damit spiele ich auf die berühmte Ohrfeige vom 7. November 1968 an, die Beate Klarsfeld dem amtierenden Bundeskanzler Kurt Kiesinger verpaßt hatte, weil sie ihn für einen Alt-Nazi hielt und als solchen öffentlich brandmarken wollte. Klarsfeld war damals noch am Tattag in einem von Staatsanwalt Niels Neelsen beantragten Schnellverfahren von Amtsgerichtsrat Eberhard Drygalla zu 12 Monaten Haft verurteilt worden. Damals war das Wochenblatt Spiegel (Nr. 46) noch nicht völlig auf den Hund gekommen. Gerhard Mauz: >>Die Höhe der Strafe hatte, so Amtsgerichtsrat Drygalla, nichts damit zu tun, daß der Bundeskanzler der Verletzte war. Der Versuch, politische Überzeugungen mit Gewalt zu vertreten, habe hart geahndet werden müssen. / Indessen: Wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen an Rudi Dutschke, war gerade eben erst, am 11. Oktober, ein 60 Jahre alter Diplomingenieur in West-Berlin verurteilt worden – zu 200 Mark Geldstrafe. Die Strafe betraf einen Vorgang am Heiligen Abend 1967, bei dem Rudi Dutschke eine stark blutende Kopfverletzung erlitten hatte. Der Bundeskanzler wiederum war, der Anklage zufolge, »mißhandelt« worden – durch eine Ohrfeige. / Doch das Zwölf-Monate-Urteil bietet auch Anlaß zu Entsetzen für jene, die einzuräumen bereit sind, daß die Gleichheit vor dem Gesetz ein unerreichbares Ziel ist. Ein abgebissenes Ohr: vier Monate Gefängnis (zur Bewährung ausgesetzt) und 5.000 Mark Geldstrafe. Vier Monate Gefängnis ohne Bewährung dafür, daß ein 19jähriger auf dem Oktoberfest über eine Brüstung gestürzt wurde und ein halbes Jahr lang arbeitsunfähig war. Sechs Monate Gefängnis für einen drei Zentner schweren und zwei Meter großen Angeklagten, der in vier Fällen schwere Körperverletzung begangen hatte. Freispruch für einen Angeklagten, der den Freistaat Bayern einen »Saustall« nannte.<<

Ich füge noch einen angenehmen Kontrast hinzu, den 1974 die Wiesbadener Amtsrichterin Petra Unger (29) in einem Verfahren gegen den Studenten Horst Wesemann setzte, der Gerhard Löwenthal, den bekannten reaktionären Moderator des ZDF Magazins, vor Löwenthals Wiesbadener Stammlokal Bobbeschänkelche eine Ohrfeige verabreicht hatte. Sie bestrafte Wesemann mit 150 DM. Der Vollständigkeit halber sei aber auch gesagt, daß Beate Klarsfeld ihre drakonische Strafe aufgrund ihrer französischen Staatsangehörigkeit nicht antreten mußte. Ein Jahr darauf wurde die Strafe in vier Monate auf Bewährung umgewandelt. Während Heinrich Böll Klarsfeld damals in Anerkennung der Tat rote Rosen nach Paris schickte, hielt ihr Günter Grass Irrationalität vor und rügte den Kollegen Böll. Kanzler Helmut Kohl trompetete später, die Tätlichkeit habe »die ganze Intoleranz und Brutalität der aggressiven Linken deutlich« gemacht. Da Kiesinger dereinst (im Faschismus) in Sachen »Rundfunkpolitik« leitender Zuarbeiter von Ribbentrop und Goebbels gewesen war, dürften sie alle, dem Volk wie dem Feind gegenüber, nur mit Samthandschuhen vorgegangen sein, um noch schnell eine andere Metapher zu bemühen.

Zusatz. Ende 2017 beschimpfte und ohrfeigte die 16jährige Palästinenserin Ahed Tamimi aus dem besetzten Westjordanland einen israelitischen Soldaten. Selbst die verkommene FR (Inge Günther am 19. Januar 2018) erwähnt den etwas früher gefallenen Schuß ins Gesicht von Tamimis 15jährigem demonstrierendem Vetter Mohammed sowie die Straflosigkeit einer »jungen rechtsradikalen Siedlerin« namens Yifat Alkobi. Der blondgelockten Tamimi jedoch brummt ein sogenanntes Militärgericht (der BesatzerInnen) im März 2018 acht Monate Gefängnis plus 1.200 Euro Geldstrafe auf. Laut taz (Susanne Knaul am 22. März 2018) hatte der Staatsanwalt sogar drei Jahre gefordert.

* laut Spiegel 24/1956
** Ohrfeige, Duell und Ehrenmord. Eine Geschichte der Ehre, Stuttgart 2010
*** Gefunden in der Ausgabe: Ein Wald voller Diebe. Maximen, Charaktere, Anekdoten, Nördlingen 1987, Seite 185

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